Zuchtwarte sind für die Beratung der Züchter, die Eignung/Kontrolle der Zuchtstätten und die Überwachung des Zuchtgeschehens verantwortlich. Sie haben die Vorschriften der FCI, des VDH und des PSK zu beachten und bei den Züchtern auf deren Einhaltung zu achten. (§ 8 (2) Zuchtordnung PSK)